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Pfarrstellenbemessung für Partenheim und Vendersheim
Seit 2003 gibt es in unserer Landeskirche EKHN das Pfarrstellenbemessungsgesetz. Demnach gibt für jedes Dekanat einen Stellenschlüssel für die Anzahl der Gemeindepfarrstellen. Diese werden dann vom Dekanat nach einem Rechenmodell auf die Gemeinden verteilt. Partenheim und Vendersheim sind dabei mit einer ganzen Stelle berücksichtigt. Durch die neue Vorgabe des Pfarrstellenbemessungsgesetzes würde für unsere beiden Gemeinden eine Stellenkürzung verbunden sein. Durch verschiedene Vorgaben in der Gesetzesvorschrift wären Partenheim und Vendersheim unter vier Gemeinden des Dekanates Ingelheim von 17 Gemeinden die diese Umstrukturierung für das ganze Dekanat tragen sollen.. Sollte die Pfarrstelle gekürzt werden, hätte dies zur Folge, dass die Gemeinden eine erhebliche Einschränkung der pfarramtlichen Leistungen hinnehmen müssten. Die Kirchenvorstände beider Gemeinden sind nicht gewillt, eine Reduzierung der Pfarrstelle hinzunehmen. Eine Möglichkeit besteht im Wechsel der Dekanatszugehörigkeit, über die zur Zeit Gespräche mit den entsprechenden Nachbardekanaten geführt werden. Ebenso wird geprüft, gegen die eventuelle Kürzung rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte es zu diesen Maßnahmen kommen ist natürlich die Unterstützung der beiden Gemeinden gefragt. Sobald eine Entscheidung des Dekanatsynodalvorstandes vorliegt, werden wir Sie darüber weiter informieren.
Kirsten Budde und Horst Runkel
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