Treten Sie ein!

einem Pfarrer und das Ausfüllen eines Formulars. Nach Möglichkeit sollten die Taufbescheinigung und die Bescheinigung des Austritts mitgebracht werden. Das Gespräch kann natürlich auch dazu genutzt werden, um Glaubens- oder Lebensfragen anzusprechen.
Rechte und Pflichten
Die neuen Kirchenmitglieder gehören zu der Kirchengemeinde, in der sie wohnen. Mit der Mitgliedschaft verbinden sich Rechte: so kann man Taufpatin bzw. Taufpate werden und hat Anspruch auf Trauung, Taufe seiner Kinder und kirchliche Bestattung. Bei Kirchenwahlen kann man gewählt werden und selbst das Wahlrecht ausüben. Die Höhe der  Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommenssteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.